Christliche Gewerkschaften
Tarife seit 2003 nichtig
Bundesarbeitsgericht begründet, warum einige christliche Gewerkschaften nicht tariffähig sind.
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ERFURT (dpa/AFP). Zehntausende Zeitarbeiter können nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) gleiche Entlohnung wie die Stammbelegschaft im Unternehmen einfordern. Alle seit 2003 von der Tarifgemeinschaft Christlicher Zeitarbeitsgewerkschaften (CGZP) abgeschlossenen Tarifverträge sind unwirksam.
Das gehe aus der seit Montag vorliegenden schriftlichen Urteilsbegründung hervor, sagte Gerichtssprecher Christoph Schmitz-Scholemann. Wegen Verjährungsfristen könnten Zeitarbeiter mit Verträgen vom Jahr 2005 an Lohnnachzahlungen prüfen. Sie müssten ihre finanziellen ...