Täter und Opfer zugleich
Fünf Jahre und acht Monate Haft für 25-jährigen Vogtsburger, der den Vater mit Hammerschlägen und Messerstich tödlich verletzte.
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VOGTSBURG/FREIBURG. Mit einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und acht Monaten hat die Schwurgerichtskammer des Freiburger Landgerichts am Freitag die Tötung eines 61-jährigen Vogtsburgers durch seinen 25-jährigen Sohn geahndet. Hinzu kommen sieben Monate für die illegale Zucht von 26 Marihuanapflanzen auf dem Dachboden der elterlichen Werkstatt. Nach strafrichterlichen Rechenregeln ergab dies eine Gesamtstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten.
"Täter sind selten nur Täter, sondern auch Opfer", begann die Vorsitzende Richterin Eva Kleine-Cosack die Urteilsbegründung. "Umgekehrt sind Opfer oft auch Täter." Deutlich machte sie, dass es der Vater gewesen sei, der durch sein jahrelanges Verhalten den Boden für ...