Verwaltungsgerichtshof in Mannheim
SWR lädt nach Urteil auch BSW und Linke in Wahlsendung ein
Eigentlich wollte der SWR das BSW und die Linke nicht in seine "Wahlarena" einladen. Vor Gericht unterliegt der Sender jedoch. Nun diskutieren mehr Spitzenkandidaten kurz vor der Bundestagswahl mit.
Do, 6. Feb 2025, 13:40 Uhr
Südwest
Thema: Bundestagswahl 2025
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
![SWR: „Es ist ein erheblicher Eingriff, aber wir machen das jetzt“ | Foto: Marijan Murat (dpa) SWR: „Es ist ein erheblicher Eingriff, aber wir machen das jetzt“ | Foto: Marijan Murat (dpa)](https://ais.badische-zeitung.de/piece/18/53/8f/12/408129298-w-640.jpg)
Nach einer juristischen Niederlage lädt der SWR nun auch das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) und die Linke zu seinen beiden TV-Diskussionssendungen vor der Bundestagswahl in der kommenden Woche ein. Das sagte SWR-Chefredakteurin Franziska Roth in einer Online-Pressekonferenz.
Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hatte zuvor unanfechtbar entschieden, dass die BSW-Spitzenkandidaten zur "Wahlarena Baden-Württemberg" und zur entsprechenden Sendung in Rheinland-Pfalz eingeladen werden müssen. Damit war der öffentlich-rechtliche Südwestrundfunk (SWR) mit einer Beschwerde gegen die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart (VG) gescheitert.
Sendungskonzept wird verändert
"Wir sehen keinen signifikanten Unterschied zwischen dem BSW und der Linken. Insofern würden wir da auch von der Einladung ausgehen", sagte Roth. Auch die Linke hatte auf eine Einladung geklagt. Die gerichtliche Entscheidung stand hier zunächst noch aus.
Roth kündigte zugleich ein neues Konzept für die Sendungen am 12. Februar an: "Das heißt aber auch, dass wir das Sendungskonzept erheblich verändern müssen, weil mit mehr Personen wird es auch einfach eine andere Sendung." Der Sender wolle den Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern beibehalten. Er müsse aber prüfen, wie sich das mit mehr Personen umsetzen lasse.
"Es ist ein erheblicher Eingriff, aber wir machen das jetzt", sagte Roth. Bislang hatte der SWR lediglich die Spitzenkandidaten der beiden Landeslisten von CDU, SPD, AfD, Grünen und FDP eingeladen.
Entscheidung des Gerichts
Der VGH hatte am Mittwochabend mitgeteilt: "Der Senat geht davon aus, dass das BSW wie vom Verwaltungsgericht festgestellt einen Anspruch auf chancengleiche Teilhabe an den beiden Sendungen hat." Der Grundsatz der Chancengleichheit im politischen Wettbewerb sei angesichts des bevorstehenden Wahltermins am 23. Februar und der Bedeutung der Sendungen stärker zu gewichten als der grundrechtlich geschützte Spielraum der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.
Den Sendungen der "Wahlarena" im Programm des SWR komme zudem bei der Vorwahlberichterstattung des Senders ein besonderes publizistisches Gewicht zu. Zudem argumentierte der VGH: "Weder die bundesweite politische Bedeutung noch die regionale Bedeutung der Parteien rechtfertigen die vom SWR vorgenommene Differenzierung zwischen der FDP und dem BSW." Würde das BSW nicht beteiligt, könnten sich seine Wahlchancen nachhaltig verschlechtern.
Kommentare
Um Artikel auf BZ-Online kommentieren zu können müssen Sie bei "Meine BZ" angemeldet sein.
Beachten Sie bitte unsere Diskussionsregeln, die Netiquette.
Sie haben noch keinen "Meine BZ" Account? Jetzt registrieren