Beobachtung

Südwest-AfD klagt gegen Verfassungsschutz

Seit 2022 beobachtet der Inlandsgeheimdienst die Südwest-AfD. Dagegen setzt sich die Partei zur Wehr. Wenn sie verliert, wäre es nicht die erste Schlappe für die Partei in der Sache.  

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Der AfD-Landesverband zieht gegen den ...ssungsschutz vor Gericht. (Archivbild)  | Foto: Christoph Schmidt/dpa
Der AfD-Landesverband zieht gegen den Verfassungsschutz vor Gericht. (Archivbild) Foto: Christoph Schmidt/dpa

Quelle: Deutsche Presse-Agentur (dpa).
Die BZ-Redaktion hat diese Meldung nicht redaktionell bearbeitet.

Stuttgart (dpa/lsw) - Telefonüberwachung? Observation? Anwerben von Informanten? Der Landesverband der AfD will sich gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz juristisch wehren. Am Dienstag (9.00 Uhr) findet die mündliche Verhandlung vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht statt. Mit einer Entscheidung werde an dem Tag eher noch nicht gerechnet, sagte ein Sprecher des Gerichts.

Hintergrund: Das Landesamt für Verfassungsschutz hatte den AfD-Landesverband im Juli 2022 als Verdachtsfall zum Beobachtungsobjekt "im Phänomenbereich Rechtsextremismus" erhoben und dies per Pressemitteilung publik gemacht. Die Einstufung bedeutet, dass die Geheimdienstler die AfD genauer unter die Lupe nehmen dürfen, unter strengen Voraussetzungen Mitglieder observieren, Telefone überwachen, Informanten anwerben. Der Landesverband klagt konkret gegen die Beobachtung durch das Landesamt sowie deren öffentliche Bekanntgabe.

Nun geht es ums Hauptsacheverfahren

Das Verwaltungsgericht hatte die Klage der AfD bereits in einem Eilverfahren zurückgewiesen – eine Entscheidung, die im November vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim bestätigt wurde. Nun steht die Entscheidung im Hauptsacheverfahren aus. Aus Sicht der Südwest-AfD wird der Inlandsgeheimdienst zur Diskreditierung politischer Konkurrenten eingesetzt.

Weil Mitglieder der AfD für "einen ethnischen Volksbegriff" einträten, gebe es tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen, schrieb der VGH in der Begründung der Entscheidung. Zudem sieht das Gericht Anhaltspunkte für eine Diskriminierung deutscher Staatsangehöriger mit Migrationshintergrund sowie für die Herabwürdigung von Muslimen.

Die Landesverbände der AfD werden von den jeweiligen Landesbehörden ganz unterschiedlich beurteilt. Mit der Beobachtung wollen die Verfassungsschützer herausfinden, ob sich der Extremismus-Verdacht erhärtet und die Partei möglicherweise als extremistisch einzustufen ist.

© dpa‍-infocom, dpa:250318‍-930‍-406672/1

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