Streusalz-Einsatz nur bei richtiger Glätte erlaubt

Der Wintereinbruch vergangene Woche veranlasste viele Rheinfelder nicht nur zum Schippen, sondern auch zum Salzstreuen. Die Stadt stellt nun klar: Das ist oft verboten.  

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Der Einsatz von Streusalz unterliegt strengen Regeln.  | Foto: Jan Woitas (dpa)
Der Einsatz von Streusalz unterliegt strengen Regeln. Foto: Jan Woitas (dpa)
Nach dem ersten Wintereinbruch in der vergangenen Woche macht das Amt für öffentliche Ordnung die Bevölkerung nochmals auf die geltenden Regelungen hinsichtlich des Einsatzes von Streusalz aufmerksam. Die Streusalz-Nutzung sei ausschließlich bei extremen Wetterlagen wie zum Beispiel Blitzeis und nur, wenn dadurch keine Bäume und Sträucher gefährdet werden, erlaubt, heißt es in einer Mitteilung der Stadtverwaltung. "Ansonsten ist der Einsatz aber verboten", wird Amtsleiter Dominic Rago zitiert.

Alternativ könne beispielsweise Tongranulat genutzt werden, dessen Anwendung explizit in der städtischen Räum- und Streupflichtsatzung geregelt werde. Das Amt für öffentliche Ordnung bittet um Beachtung und verweist auf die Satzung, die auf der städtischen Homepage unter http://www.rheinfelden.de/stadtrecht eingesehen werden kann.
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