Streusalz-Einsatz nur bei richtiger Glätte erlaubt
Der Wintereinbruch vergangene Woche veranlasste viele Rheinfelder nicht nur zum Schippen, sondern auch zum Salzstreuen. Die Stadt stellt nun klar: Das ist oft verboten.
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Alternativ könne beispielsweise Tongranulat genutzt werden, dessen Anwendung explizit in der städtischen Räum- und Streupflichtsatzung geregelt werde. Das Amt für öffentliche Ordnung bittet um Beachtung und verweist auf die Satzung, die auf der städtischen Homepage unter http://www.rheinfelden.de/stadtrecht eingesehen werden kann.
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