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Strenge Kontrolle für Pornoseiten

  • dpa

  • Sa, 20. Oktober 2007
    Panorama

     

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Internetanbieter ihre Seiten besser abriegeln müssen.

KARLSRUHE (dpa). Pornoseiten im Internet müssen wirksam gegen einen Zugriff Minderjähriger gesperrt werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Nach einem gestern bekanntgegebenen Urteil müssen Anbieter solcher Seiten eine strenge Altersprüfung der Computernutzer vornehmen.

Ein System zur Alterskontrolle, das die Angabe einer Personalausweisnummer und einer Postleitzahl forderte, stufte das Karlsruher Gericht als unzureichend ein. Damit sei keine effektive Barriere ...

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