Streit um Kosten für irrtümliche Bombensuche geht weiter
Wer zahlt für irrtümliche Polizeieinsätze – die Verursacher oder die Polizei, also: Spaßvögel oder Steuerzahler?Die Polizei legt nun Berufung gegen ein Urteil des Freiburger Verwaltungsgerichts ein.
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Im Verdachtsfall fliegt die Polizei Sprengstoff-Experten mit dem Helikopter ein. Foto: Michael Bamberger
Die Polizeidirektion legt gegen zwei Urteile des Verwaltungsgerichts Freiburg Berufung ein. Das Gericht hatte zwei Rechnungen für nichtig erklärt, die die Polizei den Verursachern von Großeinsätzen geschickt hatte. In beiden Fällen war Bombenalarm ausgelöst worden – aber ...