Hinter dem Begriff Lärmaktionsplan verbergen sich Konzepte für Aktivitäten, die die Lärmbelastung der Bevölkerung verringern sollen. Bei der Umsetzung in den Gemeinden ist noch Luft nach oben – auch in Mahlberg.
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Tempo-30-Zonen sind eine von mehreren Maßnahmen, die Mahlberg zur Lärmreduktion schon umgesetzt hat. Foto: Daniel Karmann (dpa)
Per EU-Gesetz, der sogenannten EU-Umgebungslärmrichtlinie aus dem Jahr 2002, sind Städte und Gemeinden verpflichtet, Lärmaktionspläne zu erstellen und als Folge daraus mit Konzepten den Umgebungslärm zu reduzieren. Alle fünf ...