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Straßenlärm bleibt weiter Thema

Hinter dem Begriff Lärmaktionsplan verbergen sich Konzepte für Aktivitäten, die die Lärmbelastung der Bevölkerung verringern sollen. Bei der Umsetzung in den Gemeinden ist noch Luft nach oben – auch in Mahlberg.  

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Tempo-30-Zonen sind eine von mehreren ...zur Lärmreduktion schon umgesetzt hat.  | Foto: Daniel Karmann (dpa)
Tempo-30-Zonen sind eine von mehreren Maßnahmen, die Mahlberg zur Lärmreduktion schon umgesetzt hat. Foto: Daniel Karmann (dpa)
Per EU-Gesetz, der sogenannten EU-Umgebungslärmrichtlinie aus dem Jahr 2002, sind Städte und Gemeinden verpflichtet, Lärmaktionspläne zu erstellen und als Folge daraus mit Konzepten den Umgebungslärm zu reduzieren. Alle fünf Jahre, so will es das EU-Recht, muss die Umsetzung der Pläne überprüft und gegebenenfalls nachjustiert werden. Ein Anfangsgutachten für die Stadt Mahlberg erstellte das Stuttgarter Ingenieurbüro für Umweltakustik Heine + Jud. Das Büro begleitet die Stadt seither wissenschaftlich. Der erste Lärmaktionsplan für Mahlberg wurde 2012 in Kraft gesetzt. Er wurde inzwischen zweimal fortgeschrieben (2014 und 2019). Um es vorwegzunehmen, mit dem Stuttgarter Büro will die Stadt auch die Stufe vier des Aktionsplans zünden und verschärfte Richtlinien in neue Konzepte einbinden. So lautet der Beschluss des Gemeinderats.

Was ist bisher umgesetzt?

Als ein Ergebnis des Lärmaktionsplans gelten die Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30 Stundenkilometer in der Ortsdurchfahrt Orschweier sowie auf 70 Stundenkilometer auf der B3 am Mahlberger Buck und Tempo 50 im Kreuzungsbereich B3/Stauferstraße. Auch im Bereich der Ortsdurchfahrt Mahlberg gilt inzwischen Tempo 30. Die Versuche der Stadt, den Bahnlärm zu reduzieren, etwa durch die Sanierung der Schiene zu einem sogenannten "besonders überwachten Gleis", führten bis zur Klage gegen die Bahn. Über diese wurde letztlich am Verwaltungsgerichtshof in Mannheim entschieden. Die Stadt unterlag, als Folge gab es immerhin Lärmschutzwände auf 1,4 Kilometern im Bereich Bahnhof Orschweier. Zugleich hat der Gerichtshof aber auch entschieden, dass fortan die Aufstellung eines Lärmaktionsplans beim Eisenbahnbundesamt angesiedelt sei. Damit habe die Stadt beim Bahnlärm keinen Einfluss mehr, erklärten Benz und Ingenieur Axel Jud.

Was fordert die Stadt noch?

Aus dem Lärmaktionsplan (Stand 2012) sind noch einige Forderungen nicht umgesetzt, etwa die Vorverlegung der südlichen Ortstafel von Orschweier, ein Konzept zum verkehrsberuhigten Umbau der Durchgangsstraße in Orschweier und der Einbau von lärmoptimiertem Asphalt. Alle drei Punkte liegen in der Zuständigkeit des Ortenaukreises. Im Bereich der Kernstadt sind der Bau der neuen Ortsumfahrung (Industriestraße/Kreuzweg/ Schmiedeweg) sowie der Bau der neuen Kreisstraße (B3-Umfahrung) wichtige Voraussetzung für weitere Maßnahmen zur Minderung des Straßenlärms.

Gibt es gescheiterte Projekte?

Stadtrat Frank Herden erinnerte an die angedachte Verbesserung im öffentlichen Personennahverkehr, etwa durch Ergänzungen im Fahrplan der Buslinie 113. Für Letzteres sei die Stadt mit anderen Gemeinden im Südbezirk in Vorleistung getreten. Ein Fachbüro erarbeitete ein Konzept. Gescheitert sei dies dann im Kreistag. "Der Kreis, verantwortlich für den ÖPNV, wollte keine Insellösung nur für den Süden. Ein kreisweites Konzept hätte rund 40 Millionen Euro an jährlichen Kosten bedeutet. So scheiterte ein gutes Konzept letztlich an den Finanzen", erklärte Benz.

Ressort: Mahlberg

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Do, 21. November 2024: PDF-Version herunterladen

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