Straßburg billigt Inzestverbot
Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt Haftstrafen für Patrick Stübing, der mit seiner Schwester vier Kinder zeugte.
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STRASSBURG/FREIBURG. Einvernehmlicher Sex zwischen Geschwistern darf bestraft werden. Das entschied am Donnerstag der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg. Das deutsche Inzestverbot kann damit bestehen verbleiben. Konkret ging es um den Fall der Geschwister Patrick Stübing und Susan K., der in Deutschland schon viel Wirbel verursachte.
Patrick war drei Jahre alt, als er in ein Kinderheim kam. Später wurde er von einer Pflegefamilie bei Potsdam adoptiert. Deshalb hat er einen anderen Nachnamen als seine Schwester. Als Patrick Stübing 23 ist, zieht er wieder zu seiner leiblichen ...