Strafbefehle nach E-Werks-Spenden
Amtsgericht Lahr sieht Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung.
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OFFENBURG/LAHR (ddn). Die umstrittenen "Sonderspenden" des E-Werks Mittelbaden (EWM) an elf Gemeinden aus dem Ortenaukreis haben jetzt zu Strafbefehlen wegen Vorteilsnahme und Vorteilsgewährung geführt. Nach offiziell noch unbestätigten Informationen kam das Amtsgericht Lahr damit entsprechenden Anträgen der Staatsanwaltschaft Offenburg nach.
Zwischenzeitlich hatte die Justiz intern zwar offenbar auch ein schärferes Vorgehen wegen der Vorwürfe der Bestechung und Bestechlichkeit diskutiert, dies aber offenkundig nicht weiter verfolgt. Das ...