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Denzlingen: Gericht geht von 155 Fällen aus

Stiefvater verging sich an Mädchen

Zu drei Jahren Freiheitsentzug verurteilte das Landgericht in Freiburg einen 50-Jährigen, der sich für sexuellen Missbrauch an Schutzbefohlenen in 90 Fällen und in 65 Fällen tateinheitlich mit dem Vergehen des Missbrauchs eines Kindes zu verantworten hatte.  

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DENZLINGEN/ GUNDELFINGEN. Zu drei Jahren Freiheitsentzug verurteilte das Landgericht in Freiburg einen 50-Jährigen, der sich für sexuellen Missbrauch an Schutzbefohlenen in 90 Fällen und in 65 Fällen tateinheitlich mit dem Vergehen des Missbrauchs eines Kindes zu verantworten hatte. Das Urteil ist rechtskräftig. 2900 Euro Schmerzensgeld will der Verurteilte seinem Opfer bezahlen, wenn er dazu in der Lage ist.

"Das Strafgericht ist überfordert, die richtige Genugtuung für solche Taten zu finden", betonte der Vorsitzende Richter Schweizer. Auch weil die Folgen für das Opfer, das zu Beginn des sich über insgesamt acht Jahre hinziehenden Missbrauchs gerade acht Jahre alt war, auch jetzt noch nicht absehbar seien. Dem Angeklagten ...

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