Stieftochter missbraucht
Gericht verurteilt 42-Jährigen zu Freiheitsstrafe von anderthalb Jahren auf Bewährung.
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KREIS WALDSHUT (mae). Seine damals 13-jährige Stieftochter sexuell missbraucht hat ein 42 Jahre alter Mann im Jahr 1995. Dafür erhielt der aus dem nordöstlichen Kreisgebiet stammende Installateur eine Freiheitsstrafe von anderthalb Jahren auf Bewährung, die Auflage einer psychotherapeutischen Behandlung und 1500 Euro Geldauflage durch das Schöffengericht des Amtsgerichts Waldshut-Tiengen.
Die heute 24-jährige Stieftochter des Angeklagten hatte im vergangenen Jahr Anzeige erstattet, da sie immer noch an den psychischen Folgen ...