Der Staatsanwalt forderte 15 Monate Gefängnis, der Verteidiger Freispruch: Am Ende muss eine Frau ein Ordnungsgeld bezahlen, weil sie ein Messer bei sich führte.
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Das Schöffengericht verurteilte eine 42-Jährige wegen der Ordnungswidrigkeit, ein Messer unerlaubt mitgeführt zu haben, zu 250 Euro Geldbuße. Foto: David-Wolfgang Ebener (dpa)
Am Ende bleibt eine Ordnungswidrigkeit. Weil sie verbotenerweise ein Messer bei sich geführt hatte, muss eine Frau 250 Euro Geldbuße bezahlen. Die Gesichtsverletzung, die sie mit diesem Messer einem Mann zugeführt hat, bleibt straffrei. Das ist das Ergebnis einer ...