Steuerhinterziehung: Ex-Reichsbürger kann in Berufung mit Bewährung rechnen
Der Angeklagte aus dem Hochschwarzwald hat sich nach eigenen Angaben von sogenannten Reichsbürgern, die ihn beraten hatten, getrennt. Die Verfahren in erster Instanz hatten für Aufsehen gesorgt.
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Ein Landwirt aus dem Hochschwarzwald hat eingestanden, zwischen 2006 und 2010 Steuern in einer Höhe von 373.128 Euro hinterzogen zu haben. In der Berufungsinstanz am Freiburger Landgericht kann er mit Bewährungsstrafen rechnen. Das ist das Ergebnis einer Verständigung des Angeklagten und seines Verteidigers mit der Staatsanwältin und den drei ...