Tipps (Teil 2)
Steuererklärung 2012: Finanzspritze vom Fiskus
Wer keine Steuererklärung macht, verschenkt meist Geld. Worauf Eltern, Sparer, Versicherte achten sollten – Tipps und Tricks im zweiten Teil unseres Beitrags zur Steuererklärung 2012.
Marcus Preu & Michael Schreiber
Fr, 26. Apr 2013, 22:07 Uhr
Wirtschaft
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
Eltern erhalten für berücksichtigungsfähige Kinder übers Jahr zumeist Kindergeld ausgezahlt. Mit der Steuererklärung prüft das Finanzamt, ob der Abzug eines steuerlichen Kinderfreibetrages in Höhe von 2184/4368 Euro (Ledige/Verheiratete) plus eines Freibetrages für den Erziehungs- und Betreuungsaufwand von 1320/2640 Euro nicht zu einem günstigeren Ergebnis für den Steuerzahler führt. Die Steuerfreibeträge für Kinder zählen in jedem Fall bei der Berechnung von Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer mit. Steuerzahler sollten deshalb für jedes Kind eine Anlage K ausfüllen.
In Zeile 6 wird die Höhe des Kindergeldanspruchs für 2012 angefragt. Es sind die folgenden ...