Friedhofssatzung

Steinmetz-Lobby will Nachweispflicht wegen Kinderarbeit kippen

Im kommenden Jahr muss die Friedhofssatzung in einigen Punkten überarbeitet werden. Betriebsleiter Martin Leser wird dem Gemeinderat wahrscheinlich einen heiklen Vorschlag machen: Den Beschluss zu kippen, dass nur Grabsteine zugelassen sind, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt wurden.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Ob die Grabsteine auf dem Hauptfriedho...ünftig nicht mehr kontrolliert werden.  | Foto: Ingo Schneider
Ob die Grabsteine auf dem Hauptfriedhof von Kindern bearbeitet wurden, soll künftig nicht mehr kontrolliert werden. Foto: Ingo Schneider

Hintergrund sind Gerichtsurteile, die gleichlautende Beschlüsse in Kehl und Stuttgart nichtig gemacht haben. Steinmetze hatten gegen die aufwendige und aus ihrer Sicht umstrittene Nachweispflicht geklagt.

Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat ihnen Recht gegeben, weil es keine unabhängigen und staatlich kontrollierten Siegel gebe. Das gelte auch für die in der Freiburger Satzung genannten Zertifikate von Xertifix und Fair Stone. "Die Urteile sind ein Stück weit ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel