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Das Ganztagsförderungsgesetz sieht einen Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung von Grundschülern vor. Das erklärte Hauptamtsleiter Ulrich Porsche in der jüngsten Gemeinderatssitzung in Eichstetten. Zum Schuljahr 2026/2027 solle dies zunächst für die erste Klassenstufe gelten, danach jährlich für die nächste Stufe, bis ab August 2029 jedes Grundschulkind von der ersten bis zur vierten ...