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Starrsinnig bis zum Urteil

Angeklagter begegnet der früheren Lebensgefährtin zufällig und wird ihr gegenüber ausfällig.  

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Wer nicht hören will, muss fühlen. So ließe sich das Urteil gegen einen 59-Jährigen wegen Bedrohung und Beleidigung kommentieren, der mit einer Geldstrafe von 450 Euro belegt wurde.

Richter André Gerber hatte am ersten Verhandlungstag wiederholt versucht, dem arbeitslosen Taxifahrer die Konsequenz seiner Uneinsichtigkeit vor Augen zu führen: "Das wird für Sie richtig teuer." Weil zu einer Fortsetzung der Strafverhandlung vor dem Neustädter ...

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