Starck darf Nanopulver produzieren
Bundesverwaltungsgericht Leipzig bestätigt behördliche Genehmigung / Der jahrelange Streit ist damit endgültig beendet.
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LAUFENBURG/LEIPZIG (sts). Der Rechtsstreit um die umstrittene Nanopulver-Produktion von H. C. Starck in Laufenburg ist entschieden: Am Donnerstag wies das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Revision eines Anwohners gegen ein Berufungsurteil des Verwaltungsgerichtshofes Mannheim letztinstanzlich zurück, das bereits im März 2002 eine Klage gegen die behördliche Genehmigung der Anlage abgewiesen hatte.
Mit der Leipziger Entscheidung geht ein seit Jahren währender Streit zu Ende. 1996 hatte das Regierungspräsidium Freiburg der Firma H. C. Starck die ...