Stalking-Fall vor dem Amtsgericht: Sekretärin schickt 214 Droh-Mails an den Ex-Chef
Wie viele beleidigende E-Mails mit handfesten Drohungen muss man schreiben, um dafür bestraft zu werden? 51 E-Mails reichen nach Ansicht von Richterin Dr. Brigitta Stückrath nicht unbedingt, jedenfalls dann nicht, wenn der Rechtsfrieden auch ohne Bestrafung der Angeklagten wiederhergestellt werden kann.
Robert Hotop
Fr, 2. Jul 2010, 9:37 Uhr
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