Account/Login

Ständig auf Montage

Wann und wie Reisekosten bei vorübergehenden Arbeitsstätten abgesetzt werden können.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

Baustellen gelten aus steuerlicher Sicht als vorübergehende Arbeitsstätte. Das bedeutet: Arbeitnehmer können alle Fahrten zur Baustelle mit dem erhöhten Reisekostenansatz in ihrer Steuererklärung abrechnen. Gilt das aber auch, wenn der Einsatz viele Jahre dauert?

An den Kosten für die Fahrt zur Arbeit können Steuerzahler das Finanzamt beteiligen. Wie viel anerkannt wird, ist abhängig davon, wohin der ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel