Rechtsstreit

Stadtverwaltung beharrt darauf: Falschparker sollte zum "Idiotentest"

Die Stadt verliert einen Rechtsstreit mit einem Autofahrer vor dem Verwaltungsgericht und legt nun aber Beschwerde gegen die Entscheidung ein.  

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Ein Falschparker hat sich im Juni 2015 in Freiburg nach einem Parkverstoß geweigert, dem Mitarbeiter des Gemeindevollzugsdienstes (GVD) seine Personalien anzugeben. Der Zwist uferte aus – am Ende schickte das Amt für öffentliche Ordnung dem Fahrer die Aufforderung zum "Idiotentest". Der Fahrer weigerte sich, zog vors Verwaltungsgericht und bekam Recht. Nun legt die Stadtverwaltung Beschwerde ein, weil es aus ihrer Sicht – anders als vom Gericht festgestellt – nämlich nicht beim rein verbalen Streit geblieben sei.

Der Vorfall hat sich vor gut zehn Monaten in der Eisenbahnstraße ereignet. Einem Mitarbeiter des Gemeindevollzugsdiensts war ein Autofahrer aufgefallen, der – so die Darstellung der ...

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