Haben die Freiburger Stadtverwaltung und das Regierungspräsidium beim SC-Stadion zu eng kooperiert? Hinweise dafür sieht der Verwaltungsgerichtshof. Die beiden Behörden widersprechen.
Der Paukenschlag im Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim, dass im neuen SC-Stadion keine Spiele abends und am Sonntagmittag stattfinden dürfen, übertönte einen mindestens ebenso brisanten Vorwurf: Die Richter zweifeln an der "unparteiischen Amtsausübung" einzelner Sachbearbeiter des Regierungspräsidiums.
Ausdrücklich geht der VGH auf Distanz zum Verwaltungsgericht Freiburg. Es hatte ...