Account/Login

Geltendes Recht

Stadt soll Lärmaktionsplan auf eigene Kosten aufstellen

Obwohl die Landesstraße nicht in der Verantwortung der Stadt Staufen liegt, soll sie auf eigene Kosten einen Plan zur Vermeidung von Lärm aufstellen.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Die Stadt Staufen muss  einen Lärmaktionsplan aufstellen.   | Foto: Rainer Ruther
Die Stadt Staufen muss einen Lärmaktionsplan aufstellen. Foto: Rainer Ruther

TAUFEN. In Hamburg und Berlin liegt er vor, in Rheinfelden und Herbolzheim auch, und in Münstertal stehen für alle Fälle schon mal 8000 Euro im Haushalt: Einen Lärmaktionsplan haben inzwischen viele Gemeinden aufgestellt. Staufen ist eine Ausnahme und verstößt damit gegen geltendes Recht; langsam wird man unruhig im Verkehrsministerium in Stuttgart. Doch die Verwaltung meint, gute Argumente zu haben, um keinen Lärmaktionsplan zu erstellen. In der jüngsten Sitzung des Gemeinderats prallten die Argumente aber auch aus anderen Gründen aufeinander.

S
Was ist ein Lärmaktionsplan?
Warum hat Staufen noch keinen solchen Lärmaktionsplan aufgestellt? Die Stadt Staufen hat im Jahr 2013 unter reger Teilnahme der Öffentlichkeit ihren Verkehrsentwicklungsplan vorgelegt. Aus dem geht unter anderem hervor, dass der Umgehungsstraße eine wichtige Rolle im künftigen Verkehrsgeschehen zukommt. Über 70 Prozent des ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel