Stadt schließt Vertrag mit Bahn
Finanzierung für Fußgängerunterführung muss gesichert sein.
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SCHOPFHEIM (mj). Lang genug hat es gedauert, jetzt ist er vom Tisch, der Vertrag mit der Deutschen Bahn AG (Netz) als Voraussetzung für den Bau der Fußgängerunterführung in Höhe des Wohnparks Belchenstraße entlang des Käppelemattwegs. Der Gemeinderat stimmte am Montag der Vereinbarung mit der DB Netz zu.
Die zeitlichen Verzögerungen - geplanter Baubeginn der Unterführung war der März 2001 - hingen zunächst mit der ...