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Stadt nimmt Anträge für Wahlwerbung entgegen

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Die nächste Bundestagswahl wird voraussichtlich am Sonntag, 23. Februar, stattfinden. Politische Parteien, die Wahlwerbung in Form von Informationsständen, Plakatierungen und Großflächenbanner in Lahr betreiben möchten, können die entsprechenden Anträge ab sofort bei der Stadt Lahr einreichen. Die Anträge sind bis spätestens Dienstag, 10. Dezember, an [email protected] oder per Post an "Ordnungsamt, Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung, z. Hd. Frau Hergert, Rathausplatz 4, 77933 Lahr” zu senden. Später eingehende Anträge können in das geplante rollierende System der Standortvergabe nicht aufgenommen werden. Die Standorte können dann nur noch nach Verfügbarkeit zugeteilt werden. Den Antrag gibt’s unter mehr.bz/lahr-wahl25

Ressort: Lahr

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Sa, 23. November 2024: PDF-Version herunterladen

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