Account/Login

Stadt muss Material entfernen

Vergleich vor dem Verwaltungsgericht im Waldwegeprozess / Richterin: "Offenbar nicht genau gewusst, was da abgeladen wurde".  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

WEHR. Im Waldwegeprozess kam es gestern in einem Außentermin des Verwaltungsgerichts Freiburg im Alten Schloss zu einem Vergleich. Demnach verpflichtet sich die Stadt als Beklagte, das in elf Grundstücken des Klägers eingebrachte Material zu beseitigen. Dies wird das Unternehmen tun, dass die Wege in Günnenbach auch verfüllt hat, und zwar unter Aufsicht. Der Kläger darf danach keine Ansprüche mehr geltend machen, selbst wenn er neue Grundstücke hinzukauft. Die Stadt trägt drei Viertel der Kosten, der Kläger ein Viertel. Widerruf ist bis 2. Juli für beide Parteien möglich.

"Vorgespielt und genehmigt." Es ist viertel nach sechs am Montag, als die Vorsitzende Richterin Michaela Eckert mit einiger Erleichterung die Tonbandaufnahme des eben gefundenen Kompromisses allen Prozessbeteiligten noch einmal vorspielt und deren Zustimmung dazu eingeholt hat. Das sah einige Zeit lang nicht danach aus. Fast drei Stunden ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel