Stadt muss Material entfernen
Vergleich vor dem Verwaltungsgericht im Waldwegeprozess / Richterin: "Offenbar nicht genau gewusst, was da abgeladen wurde"
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WEHR. Im Waldwegeprozess kam es gestern in einem Außentermin des Verwaltungsgerichts Freiburg im Alten Schloss zu einem Vergleich. Demnach verpflichtet sich die Stadt als Beklagte, das in elf Grundstücken des Klägers eingebrachte Material zu beseitigen. Dies wird das Unternehmen tun, dass die Wege in Günnenbach auch verfüllt hat, und zwar unter Aufsicht. Der Kläger darf danach keine Ansprüche mehr geltend machen, selbst wenn er neue Grundstücke hinzukauft. Die Stadt trägt drei Viertel der Kosten, der Kläger ein Viertel. Widerruf ist bis 2. Juli für beide Parteien möglich.
"Vorgespielt und genehmigt." Es ist viertel nach sechs am Montag, als die Vorsitzende Richterin Michaela Eckert mit einiger Erleichterung die Tonbandaufnahme des eben gefundenen Kompromisses allen Prozessbeteiligten noch einmal vorspielt und deren Zustimmung dazu eingeholt hat. Das sah einige Zeit lang nicht danach aus. Fast drei Stunden ...