Stadt verliert Prozess
Stadt muss für Rückbau sorgen
Urteil im Waldwegeprozess bestätigt klagenden Waldbesitzer.
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WEHR. Die Stadt Wehr muss den ursprünglichen Zustand auf den Grundstücken des Klägers im Günnenbacher Wald wieder herstellen und das zum Teil unsortierte Material, etwa 8000 Tonnen, abtransportieren. So urteilte das Verwaltungsgericht Freiburg. Allein dafür fallen laut der Berechnungen des Gerichts Kosten von rund 162 000 Euro an. Allerdings dürfen durch den Rückbau die Zufahrten zu anderen Grundstücken nicht unterbrochen werden.
Damit ist unter den jahrelangen Streit zwischen Kläger und Stadt ein vorläufiger Schlusstrich gezogen. Die Stadt wird durch das Urteil (Aktenzeichen 3 K 955/07) dazu verurteilt, das ...