Ein Freiburger bekommt nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs seinen vom Ordnungsamt entzogenen Führerschein zurück. Die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe reiche nicht aus, um einer Person die Fahrerlaubnis entziehen.
Das Amt für öffentliche Ordnung (AfÖ) hat einem "Reichsbürger" im vergangenen Jahr den Führerschein entzogen. Jetzt urteilte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg, dass die Zweifel der Stadt an der Fahreignung des circa 70-jährigen Freiburgers ...