Silvester
Rheinfelden erinnert an Feuerwerk-Regeln – Tierschützer bitten um Verzicht
Das Rheinfelder Ordnungsamt erneuert seine Hinweise zu den Regeln beim Silvesterfeuerwerk. Der Tierschutzverein dagegen appelliert, das Böllern gleich ganz sein zu lassen – und stattdessen zu spenden.
Sa, 28. Dez 2024, 12:00 Uhr
Rheinfelden
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Grundsätzlich sei das "Abbrennen von typischen Feuerwerkskörpern und Silvesterartikeln" wie etwa Kleinfeuerwerke, Raketen, Chinaböller, Knallfrösche, Kanonenschläge, Schwärmer oder Feuertöpfe nur vom 31. Dezember bis zum 1. Januar erlaubt, heißt es in der Mitteilung. Darüber hinaus verbiete die erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz bundesweit den Einsatz von pyrotechnischen Gegenständen im Umkreis von rund 200 Metern in unmittelbarer Nähe zu Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern.
Ein Verstoß stelle eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bestraft werden kann. Ferner bittet das Ordnungsamt darum, "auf Menschen und Tiere Rücksicht zu nehmen, da Böller und Raketen lärmempfindliche Personen und Tiere stressen". Da vor allem Hunde und Katzen ein wesentlich feineres Gehör als Menschen haben, sei der Krach für sie "besonders belastend", heißt es in der Mitteilung der Stadtverwaltung. Oft löse er Panik bei ihnen aus. Die Stadtverwaltung appelliert daher, "das Zünden von pyrotechnischen Gegenständen auch in unmittelbarer Nähe des Tierheimes zu unterlassen".
Gerade dieses Thema treibt auch den Tierschutzverein Rheinfelden um. "Was für Menschen schön anzusehen und anzuhören ist, kann für Tiere schnell zur Qual werden", schreibt Hannelore Nuß, die Vorsitzende des Tierschutzvereins. Dass Raketen und laute Knallkörper "bei Hunden und Katzen Angst und Panik auslösen und sogar zu Verletzungen führen" können, sei für viele Tierhalter keine Neuigkeit mehr. Doch nicht nur Haustiere, auch Pferde, Rinder und viele Waldtiere würden besonders sensibel auf laute Geräusche reagieren. Zwar sei das private Abbrennen von Feuerwerkskörpern gesetzlich für Silvester und Neujahr von der Kommune geregelt – doch daran würde sich nicht jeder halten. "Egal ob Wild- oder Haustiere, die lauten Geräusche der Feuerwerkskörper sind für sie enorm beängstigend", so Nuß.
Der Lärm versetze die Tiere in Panik, wodurch sie sich immer wieder in "lebensgefährliche Fluchtsituationen" begäben. Für Hunde und Katzen beginne durch das feinere Gehör der schmerzhafte Lautstärkenbereich schon bei 85 Dezibel. "Feuerwerkskörper verursachen einen Lärm von circa 145 Dezibel, also deutlich über der Schmerzgrenze", macht Nuß deutlich. Es reiche schon "ein unerwarteter Schreckmoment" und selbst ein zuverlässiges und angstfreies Tier könne Reißaus nehmen. "Außerdem gibt es in privaten Unterbringungen und vor allem im Tierheim Tiere aus Kriegsgebieten, die wir mit viel Mühe versuchen zu päppeln. Wie sollen wir einem Fellherz erklären, dass das keine Waffen sind?", gibt Nuß zu bedenken.
"Wir vom Tierschutzverein appellieren an die Vernunft und bitten herzlichst, beim Entschluss für den Kauf von Feuerwerk darauf zu achten, dass man, wenn schon unbedingt, geräuscharmes Feuerwerk nimmt." Man sollte auch nicht "schon sofort nach dem Kauf anfangen zu knallen", sondern müsse sich an die zeitlichen Vorgaben der Stadtverwaltung halten. Vielleicht könnten die Bürger "auch auf Böller verzichten und stattdessen Vierbeinern in Not mit einer Spende helfen", schreibt die Tierschutzvereinsvorsitzende.
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