Stadt blitzt beim Landgericht ab

Sicherungsverwahrter kommt nicht in Therapieunterbringung.  

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Enttäuschung im Freiburger Rathaus: Die Zivilkammer des Landgerichts Freiburg hat einen Antrag der Stadt auf Therapieunterbringung eines früheren Sicherungsverwahrten abgelehnt. Der Grund: Das eigentlich zuständige Land und die Stadt konnten keinen geeigneten Ort für die Unterbringung nennen. "Wir halten an unserem Ziel fest und werden die Entscheidung prüfen", kommentierte der Erste Bürgermeister Otto Neideck den Beschluss der Richter. Damit werde das Problem weiter auf dem Rücken der Polizei ausgetragen, so Neideck.

Sieben frühere Sicherungsverwahrte leben derzeit in Freiburg – mehr als in jeder anderen Stadt in Deutschland. Sie stehen unter ständiger Bewachung durch die Polizei. Jeweils 25 Beamte sind ...

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