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Sprayer müssen ihre Graffitis wieder entfernen

  • Di, 10. Juli 2001
    Schopfheim

     

Zwei Jugendliche wegen Sachbeschädigung vorm Amtsgericht.

SCHOPFHEIM (eb). Ob Kunst oder Farbschmiererei, letztlich ist im strafrechtlichen Sinn das Besprühen oder Bemalen fremden Eigentums eine Sachbeschädigung. Ein 14-jähriger ...

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