Spielraum für Verwaltung
Nach Änderung der Hauptsatzung kann der Bürgermeister über höhere Beträge verfügen.
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RHEINHAUSEN. Der Gemeinderat hat vor der Sommerpause eine Reihe von Satzungen verabschiedet. In einer sind Ferien- und die Kernzeitbetreuung an der Grundschule geregelt. Neu ist die Satzung über die Sondernutzung samt Gebühren für öffentliche Straßen, Wege und Plätze. Die Hauptsatzung wurde geändert: Der Bürgermeister kann über höhere Beträge verfügen.
Bisher hatte ein Bürgermeister in Rheinhausen nach der geltenden Hauptsatzung nur sehr geringe Beträge, über die er im Geschäft der laufenden Verwaltung und ohne ausdrücklichen Ratsbeschluss entscheiden konnte. Die Beträge galten seit mehr als zehn ...