Spielhöllen - Rat sagt Nein zum Bürgerbegehren
Sasbacher Initiative gegen Spielothek kündigt Widerspruch an.
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SASBACH. Nach Auffassung des Gemeinderates wird es kein Bürgerbegehren gegen die Spielothek geben. Das Gremium lehnte den Antrag der Bürgerinitiative "Nai zur Spielothek" (BI) am Mittwoch in öffentlicher Sitzung einstimmig ab. Grundlage der Entscheidung ist eine Rechtsprüfung, ob ein Bürgerbegehren überhaupt zulässig ist. Bürgermeister Jürgen Scheiding kam dabei in mehreren Punkten zum Schluss, dass das Anliegen der BI nicht den Vorgaben der Gemeindeordnung entspricht. Die Bürgerinitiative kündigte Widerspruch gegen den Ratsbeschluss bei der Kommunalaufsicht an.
Das Bürgerbegehren hatte zum Ziel, dass kein Gemeindegrundstück im Gewerbegebiet "Am Lehweg" für eine Spielothek "zur Verfügung" gestellt wird. Jetzt wurde aber Ende März im Gemeinderat beschlossen, gerade dafür den Bebauungsplan für das Gewerbegebiet zu ändern. Dieser Widerspruch zwischen dem Beschluss und der BI-Forderung ist Scheiding zufolge einer der Gründe für die Unzulässigkeit: Der Antrag ...