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Zum neuen Jahr sind mehrere Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung in Kraft getreten. Dazu gehören die sogenannte Mütterrente, Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente sowie eine Obergrenze für den Beitragssatz, die bis 2025 gelten soll. Am Donnerstag haben vier Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung im Rahmen einer Telefonaktion die zahlreichen Fragen der BZ-Leserinnen und -Leser beantwortet. Im Folgenden dokumentieren wir exemplarisch eine Reihe von Fragen und die Antworten der Experten.
Was genau ist mit dem Begriff Mütterrente denn gemeint, und wer profitiert davon?
Wenn von der Mütterrente im Zuge der aktuellen Reformen die Rede ist, geht es um die verbesserte Anerkennung von Erziehungszeiten für Kinder, die ...