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Spähsoftware im Betrieb ist nicht erlaubt

Bundesarbeitsgericht setzt enge Grenzen für die Überwachung von Beschäftigten am Arbeitsplatz.  

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Kontrolle ohne Anlass ist verboten.  | Foto: dpa
Kontrolle ohne Anlass ist verboten. Foto: dpa
ERFURT. Arbeitgeber dürfen nicht ins Blaue hinein die Computertätigkeit ihrer Beschäftigten überwachen und auswerten. Das entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht in ...

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