Mit Gewinn leben
Souvenirs und Ware aus dem Ausland: Welche Zollbestimmungen gelten?
Crémant aus dem Elsass, Schuhe aus Italien, Schokolade aus der Schweiz sind beliebte Urlaubssouvenirs. Aber welche Zollbestimmungen gelten?
Mo, 21. Okt 2024, 20:00 Uhr
Wirtschaft
Thema: Mit Gewinn leben
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Die gute Nachricht zuerst: In der Europäischen Union gibt es keine Zölle mehr. Wer also Schuhe oder sonstige Dinge für den persönlichen Bedarf im Reisegepäck hat, braucht sich keine Sorgen zu machen. Anders bei Genussmitteln. Für Tabak, Kaffee und Alkohol gelten bei der Einfuhr nach Deutschland Freimengen, die Sie nicht überschreiten sollten – sonst kann es teuer werden. Für Tabak gilt: 800 Zigaretten. Bei Spirituosen wie Wodka sind es 10 Liter, bei Bier 110 Liter Bier. Für Wein gibt es keine Beschränkung. Bei Kaffee sind es 10 Kilo.
Mit vollem Tank die Grenze zu überqueren, ist erlaubt
Auch Benzin und Diesel sind mitunter beliebte Souvenirs aus anderen EU-Ländern. Mit vollem Tank die deutsche Grenze zu passieren, ist erlaubt. Soll der Sprit aber im Reservekanister mitgenommen werden, gilt maximal 20 Liter. Und da der Kraftstoff im Urlaubsland transportiert wird, sind die dortigen Regeln einzuhalten. So dürfen in Frankreich, Italien und Spanien 10 Liter im Reservekanister transportiert werden, in Liechtenstein 25 Liter. Und was ist mit Schweizer Schokolade? Hier gelten die Vorschriften für Drittländer. Sie dürfen, wenn Sie mit der Bahn oder dem Auto unterwegs sind, Ware im Gesamtwert von 300 Euro mitbringen. Im Flugzeug liegt die Grenze bei 430 Euro. Für Alkohol, Tabak und Kaffee gelten aber Mengenbeschränkungen.
Die Autorin arbeitet beim Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) in Kehl. Das EVZ berät kostenlos bei Streitigkeiten mit einem Händler im EU-Ausland, in Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich. E-Mail: [email protected], Internet: www.evz.de
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