Sondererlaubnis ermöglicht Beregnung des Tegernauer Holzlagers in Trockenzeiten
Selbst in Zeiten strikter Wasserentnahmeverbote schöpft Forst BW aus dem Vollen, um Baumstämme am Nassholzlager Tegernau zu beregnen. Manchen ärgert das, doch es ist legal.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
Seit mehreren Wochen besteht im Landkreis aufgrund der anhaltenden Trockenheit ein verschärftes Wasserentnahmeverbot aus Bächen und Flüssen. "Das Verbot gilt für die Wasserentnahme zum Zwecke der Bewässerung und Beregnung einschließlich der Beregnung in der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und ...