FFP2-Maske

Soll-Formulierung der Corona-Verordnung führt zu Masken-Wirrwarr in Lörrach

BZ-Plus Muss man in einem Geschäft eine FFP2-Maske tragen oder soll man nur? Die bisherige, nun überarbeitete Formulierung, sorgt in Lörrach für Verwunderung. Auch von einem "Witz" ist die Rede.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Die FFP2-Maske gilt nun verpflichtend in Innenräumen.  | Foto: Maja Tolsdorf
1/2
Die FFP2-Maske gilt nun verpflichtend in Innenräumen. Foto: Maja Tolsdorf
Seit Ende Dezember reicht ein einfacher Mundschutz für den Einkauf im Supermarkt nicht mehr aus. Die Corona-Verordnung des Landes schreibt in Innenräumen FFP2-Masken verbindlich vor. Eigentlich, denn die Novelle der Verordnung greift auf eine missverständliche Formulierung zurück, nach der alle ab 18 Jahren in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske tragen sollen. ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel