Lahr und Umland

So arbeiten Gemeindeverwaltungen in der Corona-Krise

BZ-Plus Der Ortenaukreis empfiehlt den Bürgermeistern des Landkreises, alle Sitzungen kommunaler Gremien abzusagen. Laut Städtetag sind Notfallsitzungen möglich. Wie bleiben Kommunen handlungsfähig?  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Bürgermeister Wolfgang Brucker, Gemeinde Schwanau
Die Gemeinde sieht derzeit keine Notwendigkeit für eine weitergehende Ermächtigung des Bürgermeisters. Mit den Regelungen in der Gemeindeordnung bleibe sie handlungsfähig, dazu zählen das schriftliche Verfahren in Angelegenheiten von nicht wesentlicher Bedeutung und die Eilentscheidungsbefugnis des Bürgermeisters.
Für Auftragsvergaben seitens der Gemeinde wäre eine Übertragung auf den Bauausschuss vorgesehen gewesen. "Da diese Sitzungen aber ebenfalls nicht stattfinden, werden die Aufträge auf dem Weg der ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel