Smartphone am Steuer: Verlockung versus Vernunft

Seit 2004 ist es verboten, das Handy während dem Autofahren am Ohr zu haben. Vor zwei Jahren wurde das Bußgeld auf 40 Euro verdoppelt, seitdem gibt’s auch einen Punkt in Flensburg. Verboten ist es aber bereits, ein Handy überhaupt in der Hand zu halten – und das macht Sinn, sagt Hartmut Sprich von der Freiburger Polizei.  

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„Wenn die Kollegen vor Ort sehen, der Autofahrer hat ein Handy in der Hand, dann können sie schlecht nachweisen, dass er tatsächlich telefoniert hat. Deshalb reicht es aus, wenn er das Telefon in der Hand hält“, sagt Hartmut Sprich, Sachbearbeiter im Sachbereich Verkehr der Polizeidirektion Freiburg.
Und er erläutert den Hintergrund der ...

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