Sitzungen in Videokonferenz
Gemeinderat Winden beschließt Änderungen von Hauptsatzung und Geschäftsordnung.
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. In seiner zweiten Januarsitzung schuf der Gemeinderat die rechtliche Voraussetzung, öffentliche Sitzungen künftig ohne die persönliche Anwesenheit der Ratsmitglieder abhalten zu können. Auf der Grundlage von § 37a Gemeindeordnung beschloss der Rat einstimmig die nötige Änderung der Hauptsatzung sowie der eigenen Geschäftsordnung.
Der Bürgermeister kann hiernach Sitzungen ohne Präsenz der Ratsmitglieder im Saal in Form von Videokonferenzen einberufen. Dies gilt aber nur unter bestimmten ...