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Schnäppchen

Singles Day, Black Week und Cyber Monday: 5 Tipps rund um Rabattaktionen

Glaubt man den Werbeversprechen, hagelt es gut sechs Wochen vor Weihnachten Rabatte im Onlinehandel. Schnäppchen sind zwar möglich. Doch längst nicht jeder angepriesene Preis ist auch ein guter Preis.  

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  | Foto: Mohssen Assanimoghaddam (dpa)
Foto: Mohssen Assanimoghaddam (dpa)

Rabattversprechen gibt der Onlinehandel zu den verschiedenen Aktionstagen von Mitte November bis Anfang Dezember jede Menge. Doch sollte man ihnen nicht ungeprüft Glauben schenken, warnt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Zwar kann sich Onlineshopping rund um den Singles Day (11.11.), in der die Black Week (ab 22.11.), am Black Friday (29.11.) sowie am Cyber Monday (02.12.) und in der sich anschließenden Cyber Week lohnen. Doch längst nicht hinter jeder reißerischen Werbeaussage stecke auch wirklich ein Schnäppchen.

Preisentwicklung beobachten und vergleichen

Verbraucherinnen und Verbraucher sollten unbedingt Preise bei verschiedenen Anbietern vergleichen und die Preisentwicklung eines Produkts am besten schon vor Beginn der Rabattaktionen beobachten. Eine besondere Herausforderung dabei ist es, nicht auf Fakeshops hereinzufallen. Denn Betrüger nutzen das Rabatt-Getümmel nur zu gerne aus, um Käuferinnen und Käufer über den Tisch zu ziehen.

Deshalb: Immer einen kühlen Kopf bewahren und sich bloß nicht unter Kaufdruck setzen lassen, egal wie "bedrohlich" Uhren ticken oder andere visuelle Elemente wie Balkendiagramme angeblich abnehmende Lagerbestände visualisieren. Oft änderten Händler ihre Angebote und Preise mehrmals am Tag.

Oft gebe es dasselbe oder ein vergleichbares Produkt auch bei einem anderen Anbieter, womöglich sogar günstiger. Und am Ende könne es sogar sein, dass ein Vergleich über Preissuchmaschinen einen besseren Deal zutage fördert als das vermeintliche Sonderangebot.

Fünf Tipps gegen Abzocke

Diese fünf Punkte gibt die Verbraucherzentrale Rabattjägerinnen und Rabattjägern mit auf den Weg:

1. Rabatte prüfen: Rote Zahlen, durchgestrichene Preise und Prozentangaben sollen visualisieren, wie viel angeblich gespart werden kann. Jedoch beruhen viele der vermeintlich unschlagbaren Angebote auf einem Vergleich mit den unverbindlichen Preisempfehlungen (UVP) der Hersteller. Die UVP ist aber nicht mit dem üblichen Handelspreis gleichzusetzen.

2. Preise vergleichen: Nie kaufen, ohne den aktuellen Preis bei verschiedenen Shops oder mit der Hilfe von Preissuchmaschinen verglichen zu haben. Grundsätzlich mindestens zwei verschiedene Preissuchmaschinen nutzen. Erst wenn sich ein Angebot auch so nicht unterbieten lässt, ist es vielleicht wirklich ein Schnäppchen oder zumindest ein gutes Angebot.

3. Vorsicht Fakeshops: Betrüger stellen nicht nur eigene Seiten ins Netz, sie kopieren auch populäre Shopseiten und sind auch auf Onlinemarktplätzen unterwegs. Deshalb Seiten genau prüfen, etwa mit Hilfe des Fakeshop-Finders der Verbraucherzentrale, und niemals per Vorkasse bezahlen.

4. Spuren verwischen: Welche Produkte zu welchem Preis angezeigt werden, hängt teils von der Tageszeit, aber auch vom eigenen Surfverhalten, dem Wohnort oder dem verwendeten Gerät ab. Es empfiehlt sich daher, möglichst datensparsam und möglichst anonym zu shoppen, indem man etwa die Browser-Cookies regelmäßig löscht und einen VPN-Dienst oder den Tor-Browser nutzt.

5. Widerrufsrecht nutzen: War das Produkt doch nicht so günstig wie gedacht, kann man schauen, ob der Händler eine Stornierungsmöglichkeit anbietet. Ist das nicht der Fall, bleibt immer noch der Widerruf. Dieser ist bei einem Onlinekauf in der Regel ohne Angabe von Gründen bis zu 14 Tage nach Lieferung möglich. Allerdings kann es sein, dass Rücksendekosten anfallen.

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Ressort: Geld & Finanzen

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