Sind Zuschüsse verfassungswidrig?
Gutachter: Land darf Stuttgart 21 nicht mitfinanzieren / Ramsauer muss sich korrigieren: Rechnungshof war nie einverstanden.
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STUTTGART. Die Mitfinanzierung des Bahnprojekts Stuttgart 21 durch das Land ist angeblich grundgesetzwidrig. Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten, das die Grünen in Auftrag gegeben haben. Treffen würde das auch den ebenfalls vom Land kofinanzierten Lärmschutz an der Rheintalbahn.
Laut der Expertise des ehemaligen Präsidenten der Berliner Humboldt-Universität, Hans Meyer, verstößt die Mitfinanzierung des Sieben-Milliarden-Projekts durch das Land – 950 Millionen Euro, die Stuttgart lockermacht, damit die Neubaustrecke genauso schnell fertiggestellt wird wie der Bahnknoten in und um die ...