Siebeneinhalb Jahre Haft wegen Totschlags

Beim Tod eines 29-Jährigen in Endingen spielte für die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Freiburg Notwehr keine Rolle.  

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ENDINGEN/FREIBURG. Siebeneinhalb Jahre Freiheitsentzug wegen Totschlags, so lautet das Urteil der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Freiburg im Fall eines 23-jährigen Mannes aus Endingen. Gestern nachmittag ist der Angeklagte schuldig gesprochen worden, am Abend des 10. Januar 2002 vor seiner Wohnung in Endingen einen 29-jährigen Freund ...

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