Sie ist die "Unschuld in Person"
Wegen "Flucht vorm grünen Hermann" stand Tanja Gönner vor dem Rhinschnooge-Narrengericht / Strafe: fünf Omen Wein.
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KAPPEL-GRAFENHAUSEN. Eines darf Tanja Gönner vielleicht trösten: Chefankläger Karl-Heinz Speier wie auch das hohe Narrengericht der Kappeler Rhinschnooge unter Vorsitz von Gerd Kölble ließ keine Zweifel zu: Sie wünschen sich die "junge Frau" ins Verkehrsministerium zurück. Wohl deshalb fiel das Urteil wegen "Flucht vor dem Grünen Hermann" auffallend moderat aus: Nach dem Ausschank von fünf Flaschen Wein unters Publikum waren ihre Missetaten gesühnt. Weniger Gnade zeigte das Gericht derweil an anderer Stelle: Bei Schmuddelwetter mit Schnee und Regen und kaltem Ostwind bestand es darauf, unter freiem Himmel zu richten.
"Immer mit freundlichen Worten aber nie mit Sonne werde ich hier empfangen", klagte die Ex-Ministerium noch im Schutze der Rathaustreppe, ehe Dorfbott Gerhard Schilli die Delinquentin vor die Richter vor den Kappeler Rathaus ...