Senat beint Ablehnung aus
VGH misst den Gründen für eine Ablehnung der Passagierflüge rechtlich wenig Bedeutung bei.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
LAHR/MANNHEIM. Der 8. Senat des baden-württembergischen Verwaltungsgerichts hat in seiner gestrigen Sitzung keinen Zweifel daran gelassen, dass es den Argumenten des Regierungspräsidiums für eine Ablehnung der Passagierfluglizenz auf dem Black Forest Airport Lahr (BFAL) rechtlich nur geringe Bedeutung beimisst. Es sei nicht Aufgabe einer Genehmigungsbehörde, Konkurrenzschutz zu betreiben, schrieb das Gericht den Vertretern der Freiburger Behörde ins Stammbuch. Am Montag will der Senat seine Entscheidung verkünden.
Im Zentrum der juristischen Wertung stand, wie erwartet, die strittige Frage des Bedarfs für den BFAL. Dazu äußerten sich die Vertreter des Regierungspräsidiums widersprüchlich. Einerseits bestritten sie ihn und ...