Account/Login

EU-Verordnung

Sektflaschen dürfen bald auch ohne Folie über dem Korken verkauft werden

BZ-Plus Bisher darf Sekt in der EU nur in Flaschen mit foliertem Hals verkauft werden. Dass diese Pflicht nun wegfällt, stößt in badischen Sektkellereien auf Zustimmung. Es gibt aber auch kritische Stimmen.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Am 28. August ist der Startschuss für ...hle bei den Produzenten sind gemischt.  | Foto: Thaut Images  (stock.adobe.com)
1/3
Am 28. August ist der Startschuss für die neue EU-Verordnung: Sektflaschen dürfen ab dann auch „oben ohne“ verkauft werden. Die Gefühle bei den Produzenten sind gemischt. Foto: Thaut Images  (stock.adobe.com)
Es klingt trivial, aber für Sekthersteller ist der Folienmantel ein ernstes Thema, das die Branche schon lange beschäftigt. Die EU regelt durch Verordnungen nicht nur, was einen Schaumwein inhaltlich ausmacht, sondern auch, wie die Flasche auszusehen hat. Zu letzterer gehört bisher als obligatorisches Kennzeichen die Folie um den Korken und das Drahtkörbchen, welches den Korken in der Flasche hält. Diese Regelung hat die Europäische Kommission nun geändert: Sekterzeuger können fortan selbst entscheiden, ob sie die Folie anbringen oder ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel