Allergene in der Speisekarte

Seit Mitte Dezember müssen Wirte angeben, welche allergieauslösenden Stoffe im Essen stecken

Seit Kurzem müssen Wirte angeben, welche allergieauslösenden Stoffe in ihrem Essen stecken.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Jörg Dattler zeigt seine zwölfseitige Allergen-Dokumentation vor.   | Foto: Ingo Schneider
Jörg Dattler zeigt seine zwölfseitige Allergen-Dokumentation vor. Foto: Ingo Schneider

Nur rund zwei Wochen Zeit hatten die Gastronomen und auch die Betreiber von Kantinen, um sich auf die neue gesetzlich Pflicht zur Kenntlichmachung von Allergenen in ihren Speisen einzustellen. Die Bundesregierung hatte sich sehr viel zeit gelassen mit der genauen Regelung des Themas. Mitten im Weihnachtsgeschäft, am 13. Dezember, sollte es dann losgehen. So mancher Wirt ist jetzt noch damit beschäftigt.

Seit 13. Dezember gilt die europäische Lebensmittelinformations-Verordnung, kurz auch LMIV genannt. Sie verpflichtet Gastronomen und Kantinenbetreiber, bei nicht vorverpackten Lebensmitteln ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel